Bei der Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 ist unter anderem die Mindestanzahl an Bodenproben, genauer gesagt die Mindestanzahl an Einzel-, Misch-, Sammel- und Laborproben in Abhängigkeit vom Prüfvolumen (Grundmenge) festzulegen. Die Anzahl in der jeweiligen Laborproben-Spalte stellt den Regelfall dar.
Probenehmer können sich stets an dieser Tabelle orientieren. Im Einzelfall oder beispielsweise im Rahmen der technischen Regeln für bestimmte Abfallarten ist gegebenenfalls eine Reduzierung der Anzahl der zu prüfenden Proben möglich. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass durch die bestehenden Kenntnisse über den Abfall eine beständige Qualität belegt wird.
Die Mindestanzahl an Bodenproben sieht gemäß dieser Tabelle vor, dass beispielsweise bei einer Kubatur von 30 m³ aus jeweils vier Einzelproben eine Mischprobe genommen wird, um am Ende zwei Mischproben zu erhalten. Aus den zwei Mischproben werden zwei Laborproben und entsprechend zwei Laboranalyse-Ergebnisse. Um eine inhomogene Stoffverteilung zu erkennen und eine Minimum-Maximum-Betrachtung bezüglich der stofflichen Homogenität vornehmen zu können, sind mindestens zwei Laborproben wichtig.
Mindestanzahl der Einzel-/ Misch-/ Sammel- und Laborproben in Abhängigkeit vom Prüfvolumen
Volumen der Grundmenge | Einzelproben (EP) | Mischproben (MP) | Sammelproben (SP) | Laborproben (LP) |
---|---|---|---|---|
bis 30m³ | 8 | 2 | keine | 2 |
bis 60m³ | 12 | 3 | keine | 3 |
bis 100m³ | 16 | 4 | keine | 4 |
bis 150m³ | 20 | 5 | keine | 5 |
bis 200m³ | 24 | 6 | keine | 6 |
bis 300m³ | 28 | 7 | keine | 7 |
bis 400m³ | 32 | 8 | keine | 8 |
bis 500m³ | 36 | 9 | keine | 9 |
bis 600m³ | 40 | 10 | keine | 10 |
ab 700 m³ je angefangene 300m³ eine SP | ab 700 m³ je angefangene 300m³ eine SP | |||
bis 700m³ | 44 | 10 + (1) | 1 SP | 10 MP + 1SP |
bis 800m³ | 48 | 10 + (2) | 1 SP | 10 MP + 1SP |
bis 900m³ | 52 | 10 + (3) | 1 SP | 10 MP + 1SP |
bis 1.000m³ | 56 | 10 + (4) | 2 SP | 10 MP + 2SP |
bis 1.100m³ | 60 | 10 + (5) | 2 SP | 10 MP + 2SP |
bis 1.200m³ | 64 | 10 + (6) | 2 SP | 10 MP + 2SP |
je weitere angefangene 100m³ je eine Mischprobe | je weitere angefangene 300m³ je eine Sammelprobe | je weitere angefangene 300m³ je eine Laborprobe |
Mindestanzahl der Proben bei Haufwerken mit gleichmäßiger Schadstoffverteilung
Die Mindestanzahl der Proben bei Haufwerken mit gleichmäßiger Schadstoffverteilung muss gemäß folgender Tabelle in jedem Fall eingehalten werden. Eine Reduzierung der zu analysierenden Haufwerks-Proben kann nur dann erfolgen, wenn eine gleichmäßige Schadstoffverteilung und eine gleichbleibende Qualität der Bodenabfälle vorliegt. Dies muss allerdings durch:
- eine gutachterliche Begleitung des Aushubs,
- die analytische Vorerkundung im Bestand
- sowie die Kenntnis der Zusammensetzung (Herkunft und Entstehung) des Haufwerke dokumentiert und belegt werden.
In der letzten Spalte ist die angegebene Anzahl von Laborproben aus den Mischproben auszuwählen. Bei der Auswahl der Laborproben aus den Mischproben soll das zu analysierende Haufwerk größtmöglich berücksichtigt werden. Der höchste Messwert der zufällig ausgewählten Laborproben ist für die Bewertung maßgebend. Der Rest der entnommenen Proben wird als Rückstellproben gesichert und kann später noch einmal untersucht werden, wenn sich bei den anderen Proben die Homogenität innerhalb der Schadstoffverteilung nicht bestätigen lässt.
Volumen der Grundmenge | Einzelproben (EP) | Misch- (MP) und Laborproben (LP) | Anzahl zu untersuchender Laborproben (LP) im begründeten Einzelfall |
---|---|---|---|
bis 30m³ | 8 | 2 | 2 |
bis 60m³ | 12 | 3 | 2 |
bis 100m³ | 16 | 4 | 2 |
bis 150m³ | 20 | 5 | 2 |
bis 200m³ | 24 | 6 | 2 |
bis 300m³ | 28 | 7 | 2 |
bis 400m³ | 32 | 8 | 2 |
bis 500m³ | 36 | 9 | 2 |
bis 600m³ | 40 | 10 | 3 |
bis 700m³ | 44 | 11 | 3 |
bis 800m³ | 48 | 12 | 3 |
bis 900m³ | 52 | 13 | 4 |
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