Die Durchführung einer Probenahme erfordert zunächst die Festlegung der Probenmenge und die Bestimmung des Größtkorns. Mithilfe eines geeigneten Siebsatzes kann ein Korn identifiziert werden, das mindestens 5 Vol.% der Grundmenge ausmacht und somit als Größtkorn betrachtet wird. Vereinzelte größere Stücke, die unter dieser 5 Vol.%-Grenze liegen, müssen separat beprobt werden.

Für die Größenbestimmung stückiger Güter existiert derzeit keine einheitliche Regelung. Daher ist bei der Ermittlung des Größtkorns auch eine Schätzung zulässig.

Die für die Laboruntersuchung erforderliche Probemenge richtet sich nach dem ermittelten Größtkorn.

 

Flächenanteil in %BezeichnungStufeVergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen in der Profilwand
Flächenanteil in Prozent: < 1sehr geringf1

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von <1 % Fläche

Flächenanteil in Prozent: 1 bis < 2geringf2

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 1 bis

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 1 bis <2 % Fläche

Flächenanteil in Prozent: 2 bis < 5mittelf3

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 3 und 5 % Fläche (von links nach rechts)

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 3 und 5 % Fläche (von links nach rechts)

Flächenanteil in Prozent: 5 bis < 10hochf4

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 7 und 10 % Fläche (von links nach rechts)

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 7 und 10 % Fläche (von links nach rechts)

Flächenanteil in Prozent: 10 bis < 30sehr hochf5

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 15, 20 und 25 % Fläche (von links nach rechts)

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 15, 20 und 25 % Fläche (von links nach rechts)

Flächenanteil in Prozent: 30 bis > 50äußerst hochf6

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 30, 40 und 50 % Fläche (von links nach rechts)

Vergleichsmuster zur Abschätzung von Flächenanteilen an der Profilwand bei einem Anteil von 30, 40 und 50 % Fläche (von links nach rechts)

Tabelle der LAGA PN 98 (Stand Mai 2019): Ermittlung Größtkorn

Fakten zur Beprobung fester Abfälle nach LAGA PN 98

Die LAGA PN 98 ist ein zentrales Element in der Abfallwirtschaft und spielt eine entscheidende Rolle bei der korrekten Entsorgung fester und stichfester Abfälle. Hier sind die wichtigsten Fakten zur Beprobung nach dieser Richtlinie:

Anwendungsbereich

  • Bauschutt
  • Betonabbruch
  • Bodenaushub
  • Straßenaufbruch

Rechtliche Grundlagen

  • LAGA PN 98 (Teil der Vorschriftensammlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall)
  • DIN 19698-1

Haben Sie ein Anliegen zur Ermittlung des Größtkorns, das unser Artikel nicht abdeckt? Lassen Sie es uns wissen, unser Team berät Sie gerne!

Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um die Probennahme nach LAGA PN 98:

Probenahmeprotokoll

Hier erfahren Sie, wie ein Protokoll richtig auszufüllen ist, sowie ein Probenahmeprotokoll zum Download.

Volumenbestimmung von Haufwerken

Hier erfahren Sie mehr über die Volumenbestimmungen bei verschiedenen Haufwerken.

Werkzeug für die Probenahme nach LAGA PN 98

Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Werkzeuge, um eine Bodenprobenahme nach LAGA PN 98 durchzuführen.

Prüfen Sie bei der Deutschen Umweltakademie neben der LAGA PN 98-Präsenzschulung auch die weiteren Seminare im Fachbereich Boden:

LAGA PN 98 Schulung

mit abschließendem Zertifikat

Einführung in die EBV

Im Rahmen der Mantelverordnung

Umsetzung der EBV im Vollzug und in der Praxis

Erfahrungsaustausch, Praxis, Pflichten
Lernformate:
Nächste Termine:
04.02.2025, 05.02.2025, 07.02.2025