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Die Probenahme und Untersuchung von Trinkwasser nach der TrinkwV dürfen nur durch die jeweilige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle durchgeführt werden. Dies betrifft sowohl die mikrobiologischen Parameter als auch chemische oder Indikatorparameter. Hierdurch wird garantiert, dass hierbei die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) beachtet werden, qualifiziertes Personal vorhanden ist, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt werden u. a.
Die Probenahmeplanung setzt sowohl trinkwasserhygienische Kenntnisse als auch umfangreiche Kenntnisse der Gebäudetrinkwasserversorgungsanlage mit allen damit zusammenhängenden Problemen (Verteilung, Nutzung und Nichtnutzungen, Einhaltung der Temperaturgrenzen, Leitungen mit Stagnation usw.) voraus.
Wichtig: Eine qualifizierte Probenahmeplanung ist entscheidend für aussagekräftige Ergebnisse. Die Auswahl repräsentativer Probenahmestellen muss durch eine fachkundige Person erfolgen.
Für Warmwasser gibt es in der TrinkwV konkrete Vorgaben zur Häufigkeit und Umfang der „Legionellenprüfung“. Die Festlegung der Probenahmestellen darf nur durch eine fachkundige Person mit einer Schulung nach VDI 6023 A erfolgen.
Grundlagen für die Beprobung auf Legionellen sind:
- Empfehlung des Umweltbundesamtes: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen
- DVGW Arbeitsblatt W 551-1: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums
Hinweis zur Probenahmefrequenz: Die Beprobungshäufigkeit für Legionellen wird im § 14b TrinkwV geregelt. Standard ist eine jährliche Untersuchung, bei unauffälligen Befunden in drei aufeinanderfolgenden Jahren kann das Intervall auf drei Jahre verlängert werden.
Für Kaltwasser gibt es in der TrinkwV keine konkreten Vorgaben zu Umfang und Häufigkeit. Es muss aber nach der VDI 6023 eine gebäudespezifische Probenahmeplanung durchgeführt werden. Auch dies darf nur eine fachkundige Person mit einer Schulung nach VDI 6023 A durchgeführt werden, insbesondere bei komplexen Gebäudetrinkwasserversorgungsanlagen.
- Empfehlung des Umweltbundesamtes: Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen
Besonders zu beachten: Bei Kaltwasserinstallationen ist auf die Einhaltung der Maximaltemperatur von 25°C zu achten. Bei Überschreitung dieses Werts erhöht sich das Risiko mikrobieller Vermehrung erheblich, insbesondere bei Stagnation.
Für Arbeitsplätze muss nach der VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3 eine Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser, ebenfalls durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.
Da an Arbeitsplätzen strengere Anforderungen gelten (Stand der Technik statt allgemein anerkannte Regeln der Technik), können hier umfangreichere Untersuchungen und höhere Anforderungen an die Trinkwasserhygiene notwendig sein.
Rechtlicher Hinweis: Nach der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einwandfreies Trinkwasser an Arbeitsplätzen zu sorgen.
Probenahmezweck
Für die Probenahme auf Legionellen und auf mikrobiologische Parameter gilt grundsätzlich der „Probenahmezweck b“ nach DIN ISO 19 458. Dies bedeutet, dass vor der Probenahme Vorsätze, wie Schläuche, Strahlregler usw. zu entfernen sind und danach eine Desinfektion der Entnahmestelle durch Abflammen oder mit Alkohol erfolgt.
Temperaturmessungen
Wichtig sind die Messungen der Temperaturen an den Entnahmestellen:
- Die Temperatur bei Entnahme (Stagnationstemperatur)
- Die Temperatur nach Ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz (Fließtemperatur)
Fachlicher Hinweis: Bei der Temperaturmessung sollte ein kalibriertes Thermometer verwendet werden. Die Messung erfolgt idealerweise direkt im Wasserstrahl.