Dokumentationspflichten für Trinkwasserinstallationen
Die TrinkwV sieht für Gebäudetrinkwasserversorgungsanlagen folgende Dokumentationspflichten vor:
- 10 Jahre Aufbewahrung der Niederschrift über das Untersuchungsergebnis (der Wasserproben, § 47 TrinkwV)
- 10 Jahre Aufbewahrung der Dokumentation aller Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erreichen bzw. Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (Ortsbesichtigung, Prüfung der Anlage auf Einhaltung der a.a.R.d.T., Risikoabschätzung, Sanierungsmaßnahmen § 51 der TrinkwV)
Hinweis: Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind Mindestanforderungen. Es empfiehlt sich, die Dokumentation über die gesamte Lebensdauer der Anlage aufzubewahren.
Darüber hinaus sind in den allgemein annerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) Dokumentationsvorschriften enthalten. Nach der VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3 hat der Betreiber während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes bzw. der Trinkwasserinstallation ein Anlagenbuch zu führen – eine „Dokumentation aller relevanten Planungsdaten, Betriebsparameter und Prüfungen … einer Trinkwasser-Installation“.
Das Betriebsbuch ist Teil des Anlagenbuches und „Ablagestelle für alle relevanten Dokumente über Arbeiten an der Trinkwasser-Installation inklusive Analyseergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen, Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Inspektionsergebnisse (z. B. Dokumentation von Temperaturkontrollen oder Spülprotokolle)“.
Aufgabe des Planers: Es ist bereits die Aufgabe des Planers, das Anlagenbuch zu erstellen. Es enthält alle Grunddaten, Planungs- und Berechnungsunterlagen, das Raumbuch, Inbetriebnahmeprotokolle, Ergebnisse der Hygiene-Erstinspektion und Erst-Probenahme, Instandhaltungs- und ggf. Hygieneplan, Übergabe- und Einweisungsprotokolle usw.
Aufgabe des Betreibers: Das Betriebsbuch wird vom Betreiber geführt. Hierin wird alles dokumentiert, was im laufenden Betrieb passiert, wie z.B. Schriftverkehr, Wartungsprotokolle, Ergebnisse von Wasseranalysen und Temperaturmessungen, Betriebsstörungen usw.
Praxistipp: Eine strukturierte, digitale Dokumentation erleichtert die Nachweisführung und hilft bei Besichtigungen durch das Gesundheitsamt oder bei der Ursachenermittlung bei Schadensfällen.
Die Struktur des Anlagenbuches (gemäß VDI 3810 Bl2/ VDI6023 Bl.3) umfasst alle relevanten Unterlagen zur Trinkwasserinstallation.
Anpassung bei Änderungen: Das Anlagenbuch muss bei Änderungen an der Trinkwasserinstallation angepasst werden. Wird z.B. ein Duschraum stillgelegt, sind alle daraus resultierenden Maßnahmen zu dokumentieren, wie z.B. Rückbaumaßnahmen, Raumbuch, Rohrberechnungen, Leitungsschemata usw.
Wichtig: Die lückenlose Dokumentation aller Änderungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch die Basis für den späteren Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebs. Im Schadensfall ohne ausreichende Dokumentation kann es für den Betreiber zu rechtlichen Konsequenzen kommen.