Die Ermittlung der Schadstoffbelastung von festen Abfällen erfolgt anhand der in der LAGA M 20 festgelegten Grenzwerte. Sie ist ein wichtiger Schritt der Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98. Der Probenehmer orientiert sich an den Grenzwerten nach LAGA M 20 und ermittelt im Zuge dessen die Zuordnungswerte 0 bis 2. Entsprechend erfolgt die richtige Verwertung oder Entsorgung des festen Abfalls.
Die Deutsche Umweltakademie bietet Seminare an, in denen unter anderem das Verfahren einer solchen Probenahme und im Zuge dessen die Grenzwerte nach LAGA M 20 erlernt werden.
Kurzinformationen LAGA PN 98 und
LAGA M 20
- Identifikationsanalyse ist ein wichtiger Schritt bei der Probenahme
nach LAGA PN 98 - Deklarationsanalyse ist notwendig zur Bestimmung der Grenzwerte
nach LAGA M 20 - Die Mitteilung LAGA M 20 unterscheidet die Zuordnungswerte Z0 bis Z2
LAGA PN 98 Schulung
Ermittlung Grenzwerte nach LAGA M 20 durch Deklarationsanalyse
Wichtige Arbeitsschritte bei einer Haufwerkbeprobung nach LAGA PN 98 sind die Identifikationsanalyse und die Deklarationsanalyse. Die Identifikationsanalyse ist die Kontrolle der festen Materialien auf ihre Verwertung und Beseitigung bei deren Eingang.
Während der Deklarationsanalyse nach LAGA PN 98 werden die Abfälle hinsichtlich eines für sie angemessenen Entsorgungsweges beurteilt, indem eine Analyse der Stoffzusammensetzung durchgeführt wird.
Bei der Deklarationsanalyse werden die Schadstoffe, die das untersuchte Material enthält, bestimmt und eingestuft. Es werden Parameter und ihre jeweiligen Grenzwerte nach LAGA M 20 festgelegt, nach denen die Probenehmer gezielt im Feststoff des Materials sowie im Eluat suchen. Als Eluat werden diejenigen Substanzen bezeichnet, die bei der Zugabe eines Lösungsmaterial von dem Feststoff ausgetragen werden. Dieser Prozess der Herauslösung wird als Elution bezeichnet.
Eine Einstufung der Substanzen anhand der Grenzwerte ihrer Parameter nach LAGA M 20 erfolgt mittels Zuordnungswerten und der damit einhergehenden Einbauklassen.
Zuordnungswerte und Einbauklassen nach LAGA M 20
Zuordnungswert | Einbauklasse | |
Z0 | 0 | nahezu uneingeschränkte Entsorgung des Materials möglich ➔ geringste Schadstoffbelastung |
Z1.1 und Z1.2 | 1 | Material darf eingeschränkt offen entsorgt/eingebaut werden |
Z2 | 2 | Material darf nur eingeschränkt entsorgt/eingebaut werden ➔ nur auf dafür zugelassen Deponien |
Unterschieden werden die Zuordnungswerte Z0 bis Z2. Die Werte dienen als Orientierung für die Analytiker. Eine Entsorgung des festen Abfalls muss nicht immer nach den Vorgaben erfolgen, die den Zuordnungswerten entsprechen. Davon ausgenommen sind beispielsweise Abfälle, bei deren Inhaltsstoffen die Analytiker unter Vorzeigen eines Nachweises überzeugend versichern können, dass diese als ungefährlich einzustufen sind.
Einige wichtige Parameter im Feststoff und ihre Grenzwerte nach LAGA M 20
Parameter im Feststoff | Einheit | Z0 | Z1.1 | Z1.2 | Z2 |
EOX | mg/kg | 1 | 3 | 10 | 15 |
Blei | mg/kg | 100 | 200 | 300 | 1000 |
Quecksilber | mg/kg | 0,3 | 1 | 3 | 10 |
Einige wichtige Parameter im Eluat und ihre Grenzwerte nach LAGA M 20
Parameter im Eluat | Einheit | Z0 | Z1.1 | Z1.2 | Z2 |
Chlorid | mg/l | 10 | 10 | 20 | 30 |
Arsen | µg/l | 10 | 10 | 40 | 60 |
Chrom, ges. | µg/l | 15 | 30 | 75 | 150 |
FAQ zu Grenzwerten nach LAGA M 20
Neben der LAGA M 20 gibt es auch andere gesetzliche Regelungen, wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen regelt. In Europa ist auch die Abfallrahmenrichtlinie der EU von Bedeutung. Diese Regelungen können je nach Abfallart und Region unterschiedliche Anforderungen an die Entsorgung und das Recycling von Abfällen stellen.
Bei der Sanierung kontaminierter Böden werden oft die Grenzwerte nach LAGA M 20 verwendet, um zu bestimmen, ob der Boden eine Gefährdung für das Grundwasser oder die Umwelt darstellt. Diese Grenzwerte helfen dabei, zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zur Sanierung erforderlich sind, um den Boden wieder für die Nutzung freizugeben.
Wenn die Grenzwerte nach LAGA M 20 überschritten werden, muss der Abfall möglicherweise als gefährlich eingestuft und separat behandelt oder entsorgt werden. In manchen Fällen kann dies auch Auswirkungen auf die Genehmigung von Deponien oder die Wiederverwertung von Materialien haben.
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