Die neue Ersatzbaustoffverordnung tritt als Teil der neuen Mantelverordnung ab August 2023 in Kraft. Diese Verordnung wird bundesweit maßgebend sein, um die mineralischen Ersatzbaustoffe, die aus den mineralischen Abfällen hergestellt werden, und deren Verwertung so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips gewährleistet wird. Doch wie wird der Aufbau der neuen Ersatzbaustoffverordnung aussehen? Die sechs Abschnitte der Ersatzbaustoffverordnung sind in 27 Paragraphen und acht Anlagen unterteilt.
Aufbau, Inhalt und Paragraphen der neuen Ersatzbaustoffverordnung
Sage und schreibe 16 Jahre soll es gedauert haben, die neue Mantelverordnung inklusive der neuen Ersatzbaustoffverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Deponieverordnung und Bundes-Bodenschutz-Verordnung bundeseinheitlich auf den Weg zu bringen. Welche Anforderungen von Ersatzbaustoffen beim Einbau in technische Bauwerke gestellt werden und wie sich der Aufbau der Ersatzbaustoffverordnung rechtlich darstellt, wird an dieser Stelle deutlich:
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Annahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen
- 3 Annahmekontrolle
Abschnitt 3
Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
Unterabschnitt 1
Güteüberwachung
- 4 Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung
- 5 Eignungsnachweis
- 6 Werkseigene Produktionskontrolle
- 7 Fremdüberwachung
- 8 Probenahme und Probenaufbereitung
- 9 Analytik der Proben
- 10 Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung
- 11 Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe
- 12 Dokumentation der Güteüberwachung
- 13 Maßnahmen bei festgestellten Mängeln
Unterabschnitt 2
Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut
- 14 Untersuchungspflicht
- 15 Bewertung der Untersuchungsergebnisse
- 16 Klassifizierung
- 17 Dokumentation
- 18 Zwischenlager
Abschnitt 4
Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
- 19 Grundsätzliche Anforderungen
- 20 Zusätzliche Einbaubeschränkungen bei Schlacken und Aschen
- 21 Behördliche Entscheidungen
- 22 Anzeigepflichten
- 23 Ersatzbaustoffkataster
Abschnitt 5
Ausbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
24 Getrennte Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken
Abschnitt 6
Gemeinsame Bestimmungen
- 25 Lieferschein und Deckblatt
- 26 Ordnungswidrigkeiten
- 27 Übergangsvorschriften
Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte für die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe
Anlage 2 Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken
Anlage 3 Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen
Anlage 4 Art und Turnus der Untersuchungen von mineralischen Ersatzbaustoffen im Rahmen der Güteüberwachung
Anlage 5 Bestimmungsverfahren
Anlage 6 Zulässige Überschreitungen
Anlage 7 Muster Lieferschein
Anlage 8 Muster Deckblatt/Voranzeige/Abschlussanzeige
Experten zeigen Aufbau und Inhalt der Ersatzbaustoffverordnung
Da die neue Ersatzbaustoffverordnung künftig die bundesweite Maßgabe darstellt, wie man mit mineralischen Abfällen umzugehen hat, ist es ratsam, sich von erfahrenen Spezialisten zeigen zu lassen, wie es funktioniert. Die Deutsche Umweltakademie bietet beispielsweise die Schulung „Einführung in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Rahmen der Mantelverordnung“ an, in der detailreich die neue Verordnung vorgestellt wird und anhand von diversen Anwendungsbeispielen gespickt ist. An dieser Stelle wird in jedem Fall deutlich, wie sich der Aufbau der neuen Ersatzbaustoffverordnung darstellt und wie man diese ordnungsgemäß anwendet.
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