Die Ermittlung der Schadstoffbelastung von festen Abfällen erfolgt anhand der in der LAGA M 20 festgelegten Grenzwerte. Sie ist ein wichtiger Schritt der Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98. Der Probenehmer orientiert sich an den Grenzwerten nach LAGA M 20 und ermittelt im Zuge dessen die Zuordnungswerte 0 bis 2. Entsprechend erfolgt die richtige Verwertung oder Entsorgung des festen Abfalls.

Die Deutsche Umweltakademie bietet Seminare an, in denen unter anderem das Verfahren einer solchen Probenahme und im Zuge dessen die Grenzwerte nach LAGA M 20 erlernt werden.

Kurzinformationen LAGA PN 98 und
LAGA M 20

  • Identifikationsanalyse ist ein wichtiger Schritt bei der Probenahme
    nach LAGA PN 98
  • Deklarationsanalyse ist notwendig zur Bestimmung der Grenzwerte
    nach LAGA M 20
  • Die Mitteilung LAGA M 20 unterscheidet die Zuordnungswerte Z0 bis Z2

LAGA PN 98 Schulung

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Ermittlung Grenzwerte nach LAGA M 20 durch Deklarationsanalyse

Wichtige Arbeitsschritte bei einer Haufwerkbeprobung nach LAGA PN 98 sind die Identifikationsanalyse und die Deklarationsanalyse. Die Identifikationsanalyse ist die Kontrolle der festen Materialien auf ihre Verwertung und Beseitigung bei deren Eingang.

Während der Deklarationsanalyse nach LAGA PN 98 werden die Abfälle hinsichtlich eines für sie angemessenen Entsorgungsweges beurteilt, indem eine Analyse der Stoffzusammensetzung durchgeführt wird.

Bei der Deklarationsanalyse werden die Schadstoffe, die das untersuchte Material enthält, bestimmt und eingestuft. Es werden Parameter und ihre jeweiligen Grenzwerte nach LAGA M 20 festgelegt, nach denen die Probenehmer gezielt im Feststoff des Materials sowie im Eluat suchen. Als Eluat werden diejenigen Substanzen bezeichnet, die bei der Zugabe eines Lösungsmaterial von dem Feststoff ausgetragen werden. Dieser Prozess der Herauslösung wird als Elution bezeichnet.

Eine Einstufung der Substanzen anhand der Grenzwerte ihrer Parameter nach LAGA M 20 erfolgt mittels Zuordnungswerten und der damit einhergehenden Einbauklassen.

Zuordnungswerte und Einbauklassen nach LAGA M 20

Zuordnungswert

 Einbauklasse 
 Z0 0 nahezu uneingeschränkte Entsorgung des Materials möglich ➔ geringste Schadstoffbelastung
 Z1.1 und Z1.2 1 Material darf eingeschränkt offen entsorgt/eingebaut werden
 Z2 2 Material darf nur eingeschränkt entsorgt/eingebaut werden ➔ nur auf dafür zugelassen Deponien

 

Unterschieden werden die Zuordnungswerte Z0 bis Z2. Die Werte dienen als Orientierung für die Analytiker. Eine Entsorgung des festen Abfalls muss nicht immer nach den Vorgaben erfolgen, die den Zuordnungswerten entsprechen. Davon ausgenommen sind beispielsweise Abfälle, bei deren Inhaltsstoffen die Analytiker unter Vorzeigen eines Nachweises überzeugend versichern können, dass diese als ungefährlich einzustufen sind.

Einige wichtige Parameter im Feststoff und ihre Grenzwerte nach LAGA M 20

Parameter im Feststoff Einheit Z0Z1.1Z1.2Z2

EOX

mg/kg 131015
Bleimg/kg1002003001000
Quecksilbermg/kg0,31310

 

Einige wichtige Parameter im Eluat und ihre Grenzwerte nach LAGA M 20

Parameter im EluatEinheitZ0 Z1.1 Z1.2 Z2

Chlorid

mg/l10102030
Arsenµg/l 10104060
Chrom, ges.µg/l 153075150

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