Die Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen muss sorgfältig unter Beachtung der Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) erfolgen. Fehler bei der Inbetriebnahme führen häufig zu Beeinträchtigungen der chemischen oder mikrobiologischen Trinkwasserbeschaffenheit. Dies kann Verzögerungen und aufwendige Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Außerdem können Korrosionsschäden längerfristig auftreten, wenn z. B. metallene Partikel in den Rohrleitungen nicht herausgespült worden sind.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Abstimmung in der Planungsphase
- Anzeige beim Gesundheitsamt (nur bei Abgabe von Trinkwasser an die Öffentlichkeit)
- Druckprüfung
- Hygiene Erstinspektion
- Befüllung
- Prüfung der Trinkwasserbeschaffenheit
- Einregulierung
- Einweisung
- Abnahme
Abstimmung in der Planungsphase
Insbesondere bei hygienisch bedeutsamen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Lebensmittelbetrieben ist eine Abstimmung schon in der Planungsphase, auch hinsichtlich der Inbetriebnahme unter allen Beteiligten, wie Fachplanern, Hygienebeauftragten des künftigen Betreibers und der Behörden erforderlich.
Anzeige beim Gesundheitsamt
(nur bei Abgabe von Trinkwasser an die Öffentlichkeit)
Nach der TrinkwV ist die Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen mit Abgabe von Trinkwasser an die Öffentlichkeit 4 Wochen vorher dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Das Gesundheitsamt kann dann ggf. über besondere Maßnahmen, wie z. B. Probenahmen an bestimmten Probenahmestellen auf bestimmte Parameter im Rahmen der Erstuntersuchung entscheiden.
Druckprüfung
Nach der VDI 6023 Bl. 1 Abschn. 5.4.3 erfolgt die Druckprüfung nach Verlegung der Trinkwasserleitungen mit trockener, ölfreier Druckluft oder inerten Gasen (Stickstoff) nach Maßgabe der folgenden Regelwerke:
- BTGA-Regel 5.001 Druckprüfung von Trinkwasserinstallationen
- ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“
Eine Druckprüfung mit Trinkwasser ist nur zulässig, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb spätestens 72 Stunden nach der Druckprüfung beginnt. Andernfalls ist die Belastungsprüfung trocken durchzuführen.
Hygiene Erstinspektion
Die Hygiene-Erstinspektion erfolgt vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation durch eine fachkundige Person mit dem Nachweis einer hygienetechnischen Zusatzqualifikation. Z. B., einer Schulung der Kat. A nach VDI-MT 6023 Bl. 4. Diese Inspektion beinhaltet eine umfangreiche Überprüfung der Installation auf Übereinstimmung mit der Planung und den a.a.R.d.T. sowie eine entsprechende Dokumentation.
Befüllung
Die Befüllung erfolgt nach Spülung der Trinkwasser-Installation nach DIN EN 806-4 bzw. den Merkblättern des ZVSHK bzw. BTGA bzw. DVGW W 551-3 mit gefiltertem Trinkwasser über einen gespülten Hausanschluss. Eine Beprobung auf mikrobiologische Parameter wird empfohlen, bei nicht ortsfesten Anlagen, medizinischen Einrichtungen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie Kindertagesstätten auch auf das Bakterium Ps. aeruginosa.
Nach der Befüllung muss der bestimmungsgemäße Betrieb spätestens nach 72 Stunden beginnen. Ggf. muss dieser durch Spülmaßnahmen simuliert werden.
Prüfung der Trinkwasserbeschaffenheit
Nach der Befüllung muss die (Erst-)Untersuchung des Trinkwassers erfolgen. Nach VDI 3810 Bl.2/VDI 6023 Bl.3 muss eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation die Probenahmestellen festlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse der Beprobung für die gesamte Trinkwasser-Installation repräsentativ sind. Daher muss der Gutachter über genaue Kenntnisse der Trinkwasser-Installation, die Trinkwasserverteilung im Gebäude und der künftigen Nutzung des Trinkwassers verfügen.
Im Rahmen dieser Erstbeprobung sind sowohl Temperaturmessungen als auch mikrobiologische Probenahmen und -untersuchungen durchzuführen, bzw. zu veranlassen, bei Trinkwasserinstallationen auf Schiffen auch Untersuchungen auf bestimmte chemische Parameter.
Prüfparameter für Trinkwasserinstallationen
Prüfparameter | Anforderungen | Bemerkungen |
---|---|---|
Temperatur Kaltwasser | max. 25°C | nach Ablauf von 3 l, gemessen in 250 ml in einem Messbecher |
Temperatur Warmwasser | mind. 60°C Boilerabgang; mind. 55°C Zirkulationsrücklauf; Ausnahmen nach DIN 1988-200 | nach Ablauf von 3 l in einen Messbecher mit 250 ml |
Koloniezahlen | nach TrinkwV Anlage 3 | (100 KBE/ml) |
Escherichia coli, coliforme Bakterien | in 100 ml nicht nachweisbar | nach TrinkwV Anlage 1 bzw. 3 |
Pseudomonas aeruginosa | nach § 15 1c TrinkwV nicht nachweisbar in 100 ml | Grundsätzlich zu untersuchen in Einrichtungen der medizin. Versorgung, in Pflegeeinrichtungen, in Kindertagesstätten. In anderen Einrichtungen kann das Gesundheitsamt nach einer Risikoabschätzung die Untersuchung veranlassen. |
Clostridium perfringens | 0 KBE in 100 ml | gilt nur für Schiffe, die mit von oberflächenwasser beeinflussten Wasser gefüllt werden |
Vorkommen leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe (Benzol, PAK) | 0,001 Benzol und 0,0001 für PAK’s | gilt nur für Schiffe, gemessen frühestens 72 h nach Befüllen der Speicherbehälter |
Einregulierung
Zirkulationsleitungen sind erforderlich, wenn das Volumen in der Rohrleitung 3 Liter überschreitet (3-Liter-Regel). An jeder Zapfstelle muss zum Schutz gegen Legionellen nach dem DVGW Arbeitsblatt A551-1 nach 3 Litern ablaufen lassen Warmwasser mit einer Temperatur von mind. 55 °C (bzw. Boilerabgangstemperatur >60 °C minus 5 K) herauskommen. In Gebäuden mit höheren Anforderungen an die Hygiene können auch strengere Anforderungen (kürzere Zeit, bzw. Volumina bis zum Erreichen der 55 °C) festgelegt werden.
Die Berechnung des Zirkulationssystems erfolgt nach dem differenzierten Verfahren der DIN 1988-300.
Der Errichter muss eine Einregulierung an entsprechenden statischen oder thermostatischen Strangregulierventilen durchführen, um die berechneten Volumenströme und Temperaturen im bestimmungsgemäßen Betrieb gewährleisten zu können. Die Einhaltung der Temperaturen muss entsprechend dokumentiert und im Anlagenbuch hinterlegt werden.
Eine weitere, energiesparende Möglichkeit der Zirkulation ist die Inliner-Zirkulation (s.a. DIN 1988-200). Dieses System benötigt weniger Platz, da die Zirkulationsleitung sich im Inneren der Warmwasserleitung befindet. Hierdurch reduziert sich der Aufwand für die Dämmung. Die Bereitstellungsverluste an Energie sind gegenüber den herkömmlichen Zirkulationssystemen ca. 30 % – 40 % niedriger.
Einweisung
Nach VDI 3810 Bl.2/ VDI6023 Bl.3 hat der Anlagenersteller den Betreiber in die Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe nach VDI-MT 6023 Bl. 4, Kategorie C einzuweisen, als weitere Grundlage für die Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes und der Trinkwasserhygiene. Es kann auch notwendig sein, bestimmte Personengruppen (z. B. Mieter / Pächter) mit der Trinkwasser-Installation vertraut zu machen und zum bestimmungsgemäßen Betrieb zu verpflichten. Im Anhang zu Bl. 3 sind entsprechende Textvorgaben für Mietverträge bzw. Merkblätter enthalten. Ein Muster für ein Einweisungsprotokoll findet sich in VDI-MT 6023 Bl. 4.
Das Einweisungsprotokoll ist Bestandteil des Anlagenbuches nach VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3.
Abnahme
Mit der Abnahme bzw. Übergabe beginnt die Verantwortung des Betreibers. Er muss den bestimmungsgemäßen Betrieb, so wie er im Raumbuch vorgegeben ist, sicherstellen. Dazu gehören u. a. Wasseraustausch, Wasserentnahme, Einhaltung der a.a.R.d.T., Durchführung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen. Er hat auch nach § 12 AVBWasserV das Nutzerverhalten zu verantworten und muss die Nutzer, wie im vorangehenden Kapitel beschrieben, in die bestimmungsgemäße Nutzung einweisen.