Auffrischung Kleiner Asbestschein
Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4c
Die Deutsche Umweltakademie bietet eine praxisorientierte Auffrischungsschulung für den Kleinen Asbestschein an, um Ihre Sachkunde nach TRGS 519 aufrechtzuerhalten. Diese Schulung ist zwingend erforderlich, um weiterhin an Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) teilnehmen zu können.
Kurzinfos:
- Kursdauer: 1 Tag (ca. 9:00 – 17:00 Uhr)
- Schulungsvarianten: Online, Präsenz
- Voraussetzungen: Der Kurs richtet sich an Personen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Voraussetzung ist eine bereits erworbene Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 4c (Kleiner Asbestschein).
- Zertifikat: ja
- Materialien: werden vorab zur Verfügung gestellt
Termine und Orte: Auffrischung Kleiner Asbestschein Schulungen - jetzt einfach online anmelden!
Vorteile unserer Schulungen
- jahrelange Erfahrung als kompetenter Schulungspartner
- vielfältiges Schulungsangebot
- qualifizierte Referenten aus der Praxis
- Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminare möglich
- Schulungen mit Zertifikat (Sachkunde, Fachkunde, etc.)
➔ Alle relevanten Richtlinien, Gesetzestexte und andere wichtige Dokumente werden ausgedruckt zur Verfügung gestellt.


Schulungsinhalte
Themen in der Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 sind unter anderem sämtliche Arbeitsbereiche eines Asbest-Sachkundigen.
Folgende Inhalte beziehungsweise folgende Fragestellungen sind Bestandteil dieses Sachkundelehrgangs:
- Was ist Asbest?
- Welche Gesundheitsgefahr geht von Asbest aus?
- Wie werden die Vorgaben aus der TRGS 519 umgesetzt?
- Was sind schwach und fest gebundene Asbestprodukte und wie ist der jeweilige Umgang?
- Wo kommt Asbest vor?
- Wie gehe ich bei ASI-Arbeiten mit einem Asbestbefall um?
- Arbeitsverfahren
- Gefährdungsbeurteilung
- Schutzausrüstungen
✓ Schließen Sie diese behördlich anerkannte Sachkunde-Auffrischungsschulung mithilfe unserer erfahrenen Referenten erfolgreich ab.
✓ Erhalten Sie ein gültiges Sachkunde-Zertifikat, mit welchem Sie an Ihren Projekten weiterarbeiten können bzw. dürfen.
Diese Schulungen könnten Sie auch interessieren:
-
Online-Schulung | Mehr Details >
30.04.2025, 28.05.2025, 08.07.2025
-
Präsenz-Schulung | Mehr Details >
20.05.2025, 21.05.2025, 22.05.2025
-
Präsenz-Schulung
-
Online-Schulung | Mehr Details >
09.04.2025, 29.04.2025, 22.05.2025
-
Online-Schulung | Mehr Details >
05.06.2025, 08.10.2025, 02.12.2025
-
Präsenz-Schulung
-
Online-Schulung | Mehr Details >
26.05.2025, 02.07.2025, 05.11.2025
-
Präsenz-Schulung
-
Online-Schulung | Mehr Details >
01.04.2025, 23.05.2025, 26.05.2025
-
Online-Schulung | Mehr Details >
20.10.2025, 25.11.2025
-
Präsenz-Schulung
-
Online-Schulung | Mehr Details >
08.04.2025, 09.07.2025, 29.10.2025
-
Online-Schulung | Mehr Details >
22.07.2025, 18.11.2025
Was ist die TRGS?
Die TRGS 519 stellt die Richtlinien für Abreiten mit Asbest dar und setzt gleichzeitig die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) um. Die TRGS-Richtlinie erfüllt den Sinn, Menschen in Fachbetrieben zu schützen, die mit Asbestprodukten in Berührung kommen oder Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) durchführen.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (kurz: TRGS) werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (kurz: AGS) verfasst. Sie dienen Fachbetrieben als gesetzliche Richtlinie, die in ihrem Arbeitsbereich mit gesundheitsgefährdenden Materialien umgehen müssen. Der AGS ist Teil der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: BAuA), die wiederum zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz: BMAS) zugehörig ist.
TRGS mit aktuellen Änderungen und Ergänzungen
Die Auffrischung der Sachkunde nach TRGS 519 ist nicht ohne Grund gesetzlich vorgeschrieben. Es ist mehr als sinnvoll, eine solche TRGS-Schadstoffschulung regelmäßig zu absolvieren. In diesem Lehrgang werden sämtliche Tätigkeiten eines Asbest-Sachkundigen von unseren ausgewiesenen Experten detailgenau thematisiert.
Zusätzlich erfahren die Teilnehmenden von aktuellen Änderungen und Ergänzungen der TRGS. Die TRGS 519 unterlag kürzlich Änderungen, da festgestellt wurde, dass nachfolgende Produkte asbesthaltig sein könnten, so dass eine entsprechende Expertise für einen sicheren Umgang vorhanden sein sollte:
- bauchemische Produkte wie Korrosionsschutzanstriche und Fensterkitte
- Putze
- Spachtelmassen
- Fliesenkleber (→ kurz PSF)
Zufriedenheitsgarantie
Woher wissen wir das?
Der Kurs war sehr umfangreich und hat die Thematik detailliert dargestellt. Es wurden auch alle Fragen der Teilnehmer beantwortet. Danke für diesen informativen Einblick!
Bernd S. (Ersatzbaustoffverordnung Schulung)