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VDI 2047 Kühlturmhygiene Informationsportal – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In unserem Fach-FAQ werden Ihnen Fragen zum Thema VDI 2047 Kühlturmhygiene beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! Nutzen Sie das elektronische Formular am Ende dieser Seite, um Ihre Frage unseren Experten zu stellen.

Allgemeine Fragen

Die Forderung zur Reinigung ist pauschal beschrieben mit „hygienisch einwandfreiem Betrieb“. Wie der Betreiber dies erreicht, liegt allein in seiner Verantwortung. Falls alles über einen Maßnahmen- und Inspektions- / Instandhaltungsplan auch unter Berücksichtigung der BetrSichV organisiert ist, sind die Grundlagen erfüllt. Dies bedeutet nicht, dass zwangsläufig Reinigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, wenn z.B. die Inspektion einen einwandfreien Zustand ergibt. Hier ist es jedoch ratsam, dies entsprechend zu dokumentieren.
Wenn andererseits Verschmutzungen klar erkennbar sind und nichts dagegen unternommen wird, liegt vermutlich bereits der Tatbestand der Unterlassung nahe. Das weitere Szenario lässt sich nun in diverse Richtungen lenken, die hier nicht weiter ausgeschmückt werden können oder sollen.

Zusammenfassend: Es gibt keine verbindliche Pflicht oder konkrete Vorgaben, wie eine Reinigung durchzuführen ist. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Betreibers.

Es gibt kein „Enddatum“ für den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen etc. gem. 42. BImSchV. Das war auch nicht das erklärte Ziel und würde wohl auch energetisch für viele Anlagen nicht möglich sein. Trotz der Ideen von Betreibern kleinerer Anlagen diese durch geschlossene Anlagen, also ohne Verdunstung und Aerosolbildung zu ersetzen, dürfen die Bestandsanlagen ohne weiteres betrieben werden, sofern die Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Die Schulung VDI-MT 2047-4 ist eine der Voraussetzungen, dass die Probenehmenden die Kühlwasserproben im Rahmen der 42. BImSchV / VDI 2047 nehmen dürfen. Allerdings benötigen die Probenehmenden noch zusätzlich die sog. Trinkwasser-Probenehmer Schulung.
Indirekt nachzulesen unter VDI 2047-2 UA 9.3.2.1 „Probenahme und … durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor“; besser jedoch in der UBA-Empfehlung zur 42. BImSchV „Probenehmer muss qualifiziert sein durch Probenehmerschulung Trinkwasser und Schulung nach VDI-MT 2047-4“.
In der VDI 2047 Schulung wird die Probenahme selbst nicht vermittelt, nur angesprochen, aber die Probenehmenden benötigen diese Schulung.

Die Kultivierung von Proben und deren Auswertung zählt zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der mikrobiologischen Analytik. Dieses Themenfeld erfordert umfangreiche fachliche Kenntnisse, die nur durch eine fundierte mikrobiologische Aus- oder Weiterbildung erlangt werden können. Zudem ist es essenziell, dass die hierfür verantwortlichen Personen in den Akkreditierungsumfang des Labors eingebunden sind, um die Qualität und Verlässlichkeit der Ergebnisse sicherzustellen.

Unsere VDI 2047 Schulung kann die komplexen Anforderungen und Inhalte dieses Bereichs nicht vollständig abdecken.

Antwort auf Frage Nr.1:
Es gibt keine monatliche Untersuchungspflicht. Die genauen Regelungen können Sie in § 6 der 42. BImSchV nachlesen.

· Abs. (2) 4.: Monatliche Laboruntersuchungen sind erst erforderlich, wenn der Wert c > PW1 bestätigt wird.

· Abs. (3): Bei Bestätigung c > PW2
1.: Wie in Absatz (2) beschrieben.
2.: Es sind technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik (SdT) umzusetzen, um die Konzentration von Legionella spp. im Nutzwasser unter c < PW2 zu senken.

Antwort auf Frage Nr.2:
· Abs. (5): Wenn bei drei aufeinanderfolgenden Untersuchungen gemäß (2), Nummer 4, c ≤ PW1 liegt, gelten wieder die regulären Prüfintervalle von alle drei Monate.

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