Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen
Ein zentrales Ziel jeder Trinkwasserinstallation ist der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen. Besonders kritisch wird es, wenn Trinkwassersysteme mit Nichttrinkwassersystemen verbunden werden – zum Beispiel bei Apparaten, medizinischen Geräten oder industriellen Anwendungen. Ohne geeignete Sicherungseinrichtungen besteht die Gefahr von Rückdrücken, Rückfließen oder Rücksaugen – mit potenziell schwerwiegenden hygienischen Konsequenzen.
Warum Sicherungseinrichtungen unverzichtbar sind
Sobald Trinkwasserleitungen mit Nichttrinkwasser führenden Systemen in Verbindung stehen, besteht ein erhöhtes Risiko der Kontamination. Dies kann durch:
- Druckunterschiede im Leitungssystem (Rückdrücken)
- Unterdrucksituationen (Rücksaugen)
- Ungewollten Rückfluss bei Stagnation
Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, Sicherungseinrichtungen nach den Anforderungen von DIN EN 1717 und DIN 1988-100 einzusetzen.
Rechtslage laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an der Sicherungseinrichtung selbst. Hinter der Sicherungseinrichtung – also in Fließrichtung gesehen – gilt das Wasser nicht mehr als Trinkwasser, wenn dort keine Entnahmestelle für Trinkwasser vorhanden ist.
Je nach Nutzung unterliegt dieses Wasser anderen Rechtsgrundlagen:
- Betriebs- oder Brauchwasser: z. B. zur Bewässerung oder Reinigung
- Medizinproduktewasser: z. B. in Dentaleinheiten (nach Medizinproduktegesetz)
- Tafelwasser oder aufbereitetes Wasser: nach Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO)
Auswahl der richtigen Sicherungseinrichtung gemäß DIN EN 1717
Die Auswahl hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist dabei eine detaillierte Gefährdungsanalyse, die auf folgenden Kriterien basiert:
- Flüssigkeitskategorie (1–5) je nach Gefährdungspotenzial
- Höhe des Flüssigkeitsspiegels im Verhältnis zur Anschlussstelle
- Installationsort (z. B. hochwassergefährdet oder nicht)
- Absicherung des Systems (Einzelwandig oder Doppelwandig)
- Häuslicher oder gewerblicher Bereich
Die DIN EN 1717 verpflichtet zur Durchführung dieser Bewertung – nur so kann eine fachgerechte Auswahl erfolgen, z. B. mit Rohrtrennern, Systemtrennern oder Rückflussverhinderern.
Wichtig: Die Auswahl der richtigen Sicherungseinrichtung muss immer objektbezogen unter Berücksichtigung aller Faktoren erfolgen. Eine Standardlösung ohne Analyse kann zu unzureichendem Schutz führen.
Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1
Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion muss gemäß VDI 6023 Blatt 1 die Auswahl und der Einbau der Sicherungseinrichtungen geprüft und dokumentiert werden. Dabei werden unter anderem kontrolliert:
- Typ der Sicherungseinrichtung
- Einbauort und Einbaulage
- Zugänglichkeit für Wartung
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Diese Dokumentation ist Bestandteil der hygienischen Gesamtsicherheit einer Trinkwasserinstallation.
Wartung und Inspektion nach VDI 3810 / VDI 6023
Nach der Inbetriebnahme ist der Betreiber für die regelmäßige Inspektion und Wartung der Sicherungseinrichtungen verantwortlich. Bereits der Fachplaner muss dazu einen Instandhaltungsplan aufstellen – gemäß:
- VDI 3810 Blatt 2
- VDI 6023 Blatt 3
- DIN EN 806-5 (Häufigkeit der Wartung)
- Tabelle 8.3 VDI 3810 / VDI 6023
- Herstellerangaben zu spezifischen Wartungsschritten
Praxistipp: Sicherungseinrichtungen sollten mit einem Wartungsetikett versehen werden, auf dem das Datum der letzten Wartung sowie das Fälligkeitsdatum der nächsten Überprüfung vermerkt sind.
Mehr zur hygienischen Absicherung in der Trinkwasserinstallation
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