Nach § 13 der TrinkwV sind Wasserversorgungsanlagen (auch Hausinstallationen) so zu planen und zu errichten, dass sie mindestens den a.a.R.d.T. entsprechen. Sie sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Für Arbeitsplätze gilt nach der Arbeitsstättenverordnung der Stand der Technik.

Dazu gehört die regelmäßige Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung), um die Anlage stets in einem betriebssicheren Zustand zu halten und Gefährdungen der Gesundheit durch nachteilige Veränderungen der Trinkwasserbeschaffenheit zu vermeiden. Die Instandhaltung gehört zum bestimmungsgemäßen Betrieb einer jeden Trinkwasser-Installation. Sie beginnt mit der Abgabe/Übernahme und ist Betreiberpflicht.

Relevante Regelwerke zur Instandhaltung

Es sind daher u. a. folgende Regelwerke zu beachten:

  • DIN EN 806-5 Teil 5
  • DIN 1988-200
  • VDI 6023 Bl.1
  • VDI 3810 Bl.2/VDI 6023 Bl.3
  • DVGW W 551-2

Hinweis: Die Instandhaltungsintervalle sind in Tabelle 4 der VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3 sowie in der DIN EN 806-5 detailliert aufgeführt. Bei widersprüchlichen Angaben ist immer die strengere Vorgabe anzuwenden.

Hygieneplan 

Ein Hygieneplan ist ein erweiterter Instandhaltungsplan. Er beschreibt Umfang und Häufigkeit von Kontrolluntersuchungen des Trinkwassers auf vorgegebene Parameter an festgelegten repräsentativen Entnahmestellen und Spülmaßnahmen sowie Dokumentation der Durchführung aller Maßnahmen. Er kann auch Bestandteil eines umfassenden Hygieneplans für ein Gebäude, z. B. eines Krankenhauses, sein.

In Ein- und Zweifamilienhäusern ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein vereinfachter Instandhaltungsplan möglich.

Instandhaltungsplan – Details und Anforderungen

Der Planer hat die notwendigen Voraussetzungen zu berücksichtigen: Zugänglichkeit, ausreichend Platz, ausreichende Zahl von Probenahmestellen, Möglichkeiten für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Er ist für die Instandhaltungsplanung zuständig. Der Instandhaltungsplan muss während der gesamten Lebensdauer des Gebäudes fortgeschrieben und bei baulichen oder betriebstechnischen Änderungen angepasst werden.

Die Instandhaltungsplanung ist wesentlicher Bestandteil des Anlagenbuches, hierzu gehören auch Bedienungsanleitungen, Angaben zu Stör- und Notfalldiensten, Verschleißteile, Aufbereitungsstoffe. Die Instandhaltungsprotokolle im laufenden Betrieb gehören ins Betriebsbuch.

Zur Instandhaltungsplanung gehören:

  • Bewertung eines jeden Bauteils hinsichtlich der Folgen eines Mangels und Einordnung in die Bewertungsgruppen 1–3 nach Tab. 3 der VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3
  • Je nach Ergebnis können Wartung und Inspektion durch eigenes, unterwiesenes Personal durchführen oder ein muss ein eingetragenes Installationsunternehmen beauftragt werden
  • Welche Inspektionsmaßnahmen zu treffen sind und die Inspektionsintervalle richten sich nach den Herstellerangaben bzw. nach Tab. 4 der VDI 3810 Bl.2/ VDI 6023 Bl.3 bzw. nach der DIN EN 806-5.

Wichtig: Die Verantwortung für die Instandhaltung geht mit der Übernahme der Anlage auf den Betreiber über. Dieser sollte sich bereits bei der Übergabe über die Anforderungen und notwendigen Maßnahmen informieren.

Hygieneplan – Spezifische Anforderungen

Der Hygieneplan als erweiterter Instandhaltungsplan umfasst Maßnahmen im laufenden Betrieb zur Sicherstellung und Überprüfung der Einhaltung der Trinkwasserhygiene, insbesondere in hygienisch bedeutsamen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Lebensmittelbetrieben. Dies können bestimmte Spülmaßnahmen oder Probennahmen an bestimmten Stellen auf bestimmte Parameter sein.

Der Hygieneplan sollte bereits durch den Planer in Zusammenarbeit mit den Fachleuten/Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtung und den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Auch der Hygieneplan ist baulichen oder betriebstechnischen Änderungen anzupassen und gehört zum Anlagen- bzw. Betriebsbuch.

Hygienisch bedeutsame Einrichtungen:
  • Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
  • Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen
  • Kindergärten und Schulen
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe
  • Hotellerie und Gastgewerbe

Praxistipp: Der Hygieneplan sollte klare Verantwortlichkeiten, konkrete Handlungsanweisungen und nachvollziehbare Dokumentationsvorlagen enthalten. Bei größeren Objekten empfiehlt sich die digitale Führung des Hygieneplans, um Aktualisierungen und Nachweise zu erleichtern.