Warum ist das Probenahmeprotokoll wichtig?
Für die Durchführung der Probenahme ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Denn gemäß den Bestimmungen der Deponieverordnung (DepV) muss der Probe ein Probenbegleitprotokoll nach DIN 19747, Anhang A, hinzugefügt werden. Es wird am besten bereits während der Probenahme erstellt und dann zusammen mit der Probe dem Labor übergeben.
Der Probennehmer ist dazu verpflichtet, ein Probenahmeprotokoll zu erstellen. Nach den Vorschriften der Deponieverordnung (DepV) müssen diese Probenahmeprotokolle dann für mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Alle Verfahren und Ergebnisse der Probenahme müssen korrekt dokumentiert werden. Das Protokoll muss mindestens die hier angegebenen Informationen enthalten, kann aber natürlich auch ergänzt werden.
Es sollten sowohl eine Lagekarte der Haufwerke, Schürfe usw. mit den Entnahmestellen der einzelnen Proben als auch Fotos der Haufwerke, der Mischungen und der Laborproben dem Probenahmeprotokoll beigelegt werden.
Als Probennehmer müssen Sie angeben, ob Sie sachkundig oder fachkundig sind. Im Falle sachkundiger Probennehmer muss zwingend ein Fachkundiger das Protokoll unterzeichnen. Manchmal ist es auch sinnvoll, andere anwesende Personen ebenfalls unterschreiben zu lassen. Eine Kopie des Probenahmeprotokolls muss zusammen mit der Laborprobe dem jeweiligen Labor übergeben werden.
Die Fachkunde kann durch eine qualifizierte Ausbildung oder langjährige praktische Erfahrung in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an einem Probenehmerlehrgang nach LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Außerdem ist es notwendig, alle fünf Jahre Auffrischungskurse zu absolvieren.
Darüber hinaus ist eine abfallartenspezifische Einweisung des Probenehmers durch das akkreditierte Labor erforderlich. Eine Liste akkreditierter Labore finden Sie hier.
Das Probenahmeprotokoll gliedert sich in drei Teilbereiche. Die Projektdaten, die Daten zum Haufwerk, Probentransport und Analytik und als letzter Teil die Probendaten.
Wie Sie das Protokoll am besten ausfüllen und was Sie beachten sollten, zeigen wir Ihnen im Folgenden:
1. Projektdaten
Der erste Teil de Probenahmeprotokolls befasst sich mit den Projektdaten im Allgemeinen. Dieses Blatt muss für jedes Projekt einmal ausgefüllt werden.
Hier werden die organisatorischen Daten eingetragen, wie der Auftraggeber, das Projekt, der Standort oder die Angaben zu Oberfläche und Untergrund des zu untersuchenden Bereichs. Folgend finden Sie ein ausgefülltes Beispiel für den ersten Teil des Probenahmeprotokolls:
I. Projektdaten (für jedes Projekt einmal ausfüllen)
o Beweissicherung o Routine-/Fremdüberwachung X Deklaration (Aushub Fußweg) o Sonstiges:
2. Daten Haufwerk, Probentransport und Analytik
Der zweite Teil des Probenahmeprotokolls befasst sich mit den Daten zum Haufwerk, dem Probentransport und der Analytik. Es besteht aus insgesamt 4 Seiten, die in 5 Teile (A, B, C, D, E) gegliedert sind. Diese 4 Seiten sind je Haufwerk einmal auszufüllen.
A: Vor-Ort-Gegebenheiten
X Boden o Bauschutt o Asphalt o Schotter o Erde/Steine o Sonstige:
o Bodenart: lehmig/sandiger BodenB: Allgemeine Daten
Info:
- Fraktionierendes Schaufeln ist oft einfacher, weil hier genügend Material zum Abfüllen entsteht.
- Der Vorteil des Probenkreuzes: es trennt Baustoffe. Falls bei der Kreuzprobe nicht ausreichend Material aus den zwei gegenüberliegenden Sektoren gewonnen werden kann, kann der Eimer aus den beiden anderen Sektoren aufgefüllt werden.
Wichtig: Der Eimer muss immer bis unter den Rand gefüllt sein, da ansonsten Stoffe ausgasen können.
C: Anzahl der entnommenen Proben
Die Anzahl der zu entnehmenden Proben ergibt sich aus dem Volumen des Haufwerks. Hier muss dann in der folgenden Tabelle die Anzahl angekreuzt werden, denn daraus ergibt sich dann auch die Anzahl der Laborproben. Auch die Lage der Laborproben wird hierbei angegeben, also von welchem Sektor die Proben entnommen wurden. Bei trapezförmigen Haufen sind es in der Regel 6 Einzelproben je Sektor. Bei kegelförmigen sind es meist 4 Einzelproben je Sektor. Die Probenentnahmestelle kann hierbei mit einem einfachen Kreuz markiert werden.
D: Lageskizze
Für die Skizze des Lageplans ist es besonders wichtig, alle Details, die sich nicht verändern können, festzuhalten.
Zu unveränderbaren Details zählen unter anderem Gebäude und Bauwerke, Denkmäler, Grundstücksgrenzen, topografische Merkmale (Hügel, Täler, Flüsse) und auch die Infrastruktur (Straßen, Brücken, Bahnlinien).
Auch sollten bauliche Einrichtungen wie Zäune und Mauern erfasst werden.
Für die Erstellung der Lageskizze sollten Sie sich nach den spezifischen Anforderungen und Standards des jeweiligen Projekts richten. Oftmals geben auch die Labore hierzu einen Hinweis.
Wichtig ist vor allem, dass der Lageplan alle notwendigen Informationen enthält, damit der Standort eindeutig identifiziert werden kann.
E: Probentransport, -lagerung, Analytik
3. Probendaten
Der dritte und letzte Teil des Probenahmeprotokolls nach LAGA PN 98 widmet sich den Daten der Probe. Dieser Teil ist für jede Mischprobe oder Hot-Spot-Probe einzeln auszufüllen und mit dem restlichen Protokoll abzugeben. Die Probendaten sind gegliedert in 2 Bereiche. Im ersten Teil geht es um die Proben- und Materialbeschreibung, der zweite Teil beschäftigt sich mit der Probenahme.